Der Sachverständige...
ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über eine besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. In der Regel sind das Schadensbeurteilungen mit Kostenexpertise / Kalkulation.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Sachverständiger ist die fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogenen Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie eine entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher und rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.
Quelle: DESAG
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